Art. 12 32026D1726
Zur Erreichung der politischen Ziele der Union trägt der Sonderbeauftragte zu einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union bei und dazu, dass alle Instrumente der Union und das Handeln der Mitgliedstaaten kohärent zusammenwirken. Gegebenenfalls setzt er sich mit den Mitgliedstaaten ins Benehmen. Die Tätigkeiten des Sonderbeauftragten werden mit denen der Kommission sowie gegebenenfalls mit denen anderer Sonderbeauftragter, die in der Region tätig sind, abgestimmt. Der Sonderbeauftragte unterrichtet die Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union regelmäßig über seine Arbeit.
Vor Ort hält er engen Kontakt zu den Leitern der Delegationen der Union in der Region sowie zu den Leitern der Vertretungen der Mitgliedstaaten. Sie unterstützen den Sonderbeauftragten nach besten Kräften bei der Ausführung des Mandats. Der Sonderbeauftragte erteilt dem Leiter der EULEX KOSOVO vor Ort politische Handlungsempfehlungen, auch zu den politischen Aspekten im Zusammenhang mit den Exekutivbefugnissen. Der Sonderbeauftragte und der Zivile Operationskommandeur konsultieren einander bei Bedarf. Der Sonderbeauftragte stimmt sich eng mit dem Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina ab und bietet vor Ort politische Beratung und Fachwissen an. Der Sonderbeauftragte hält ferner Kontakt zu einschlägigen lokalen Stellen und anderen internationalen und regionalen Akteuren vor Ort.
Der Sonderbeauftragte gewährleistet gemeinsam mit den anderen Akteuren der Union vor Ort den Informationsfluss und -austausch zwischen den Akteuren der Union im Einsatzgebiet, damit ein möglichst übereinstimmendes Bild der Lage und eine möglichst einheitliche Lagebeurteilung erreicht werden.