Beschluss (EU) 2026/1769 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2026 zur Ermächtigung Österreichs, seine bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen bei der Bereitstellung von grenzüberschreitenden Personenverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen in der Grenzregion der beiden Länder zu ändern
Internationale Verpflichtungen, durch die es in der Schweiz niedergelassenen Verkehrsunternehmen gestattet wird, Kabotagebeförderungen in der Union durchzuführen, könnten sich auf Artikel 20 des EU-Schweiz-Abkommens auswirken, da diese Bestimmung derartige Tätigkeiten nicht genehmigt.
Erwägungsgrund 3 32026D1769
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