Beschluss (EU) 2026/1774 des Rates vom 13. Juli 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des AGOA-Programms und zur Aufnahme des Übereinkommens zur Erleichterung von Investitionen im Dienste der Entwicklung in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des WTO-Übereinkommen werden die Verfahren zur Gewährung von Ausnahmegenehmigungen geregelt, welche die multilateralen Handelsübereinkommen in den Anhängen 1A, 1B und 1C des WTO-Übereinkommens und deren Anlagen betreffen.
Erwägungsgrund 2 32026D1774
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