Erwägungsgrund 3 32026D1774
Am 30. November 2015 hat die WTO den Vereinigten Staaten mit dem Beschluss WT/L/970 eine Ausnahmegenehmigung gewährt, die es diesem Land gestattete, infrage kommenden Waren mit Ursprung in den gemäß dem African Growth and Opportunity Act (AGOA — Gesetz zur Förderung von Wachstum und Chancen in Afrika) benannten begünstigten afrikanischen Ländern südlich der Sahara Zollfreiheit zu gewähren. Diese Ausnahmegenehmigung lief am 30. September 2025 aus. Mit dem Beschluss (EU) 2015/1942 des Rates unterstützte die Union den vorangegangenen Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des AGOA-Programms.