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Es ist angezeigt, den Geltungsbeginn des Mechanismus zur Änderung der Preisobergrenze für Rohöl zu verschieben. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates wurde ein Verfahren eingeführt, um diese Preisobergrenze anhand des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl anzupassen. Diese Verschiebung soll dem Rat mehr Zeit geben, um etwaige Änderungen, die angesichts von Marktentwicklungen erforderlich sein könnten, zu prüfen und anzunehmen, und so einen geordneten und wohlüberlegten Entscheidungsprozess gewährleisten.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1804 wird der Geltungsbeginn des Mechanismus zur Änderung der Preisobergrenze für Rohöl verschoben. Mit dem Beschluss (GASP)…
Es ist gerechtfertigt, eine Aussetzung der Änderung der Obergrenze für den Rohölpreis einzuführen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates wurde ein…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine Aussetzung der Änderung der Obergrenze für den Rohölpreis eingeführt. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird ein dynamisches automatisches Verfahren eingeführt, um die Preisobergrenze für russisches Rohöl in Abhängigkeit vom…
In Artikel 4p des Beschlusses 2014/512/GASP wird folgender Absatz angefügt: „(13) Die Anwendung des Verfahrens zur Änderung der Preisobergrenze gemäß Absatz 12…
Um die Wirksamkeit der Ölpreisobergrenze zu erhöhen, ist es angezeigt, ein automatisches Verfahren einzuführen, um die Preisobergrenze für russisches Rohöl in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.