Art. 2 32026D1898BESCHLUSS (EU, Euratom) 2026/1898 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION vom 24. Juli 2026 zur Ernennung des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D0850BESCHLUSS (EU) 2026/850 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. März 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Österreichs (EGF/2025/005 AT/KTM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 26. März 2026.
Art. 2 32026D1709BESCHLUSS (GASP) 2026/1709 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1896BESCHLUSS (GASP) 2026/1896 DES RATES vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1849BESCHLUSS (GASP) 2026/1849 DES RATES vom 23. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.