Erwägungsgrund 4 32026D0183
Die Kommission sollte den Rat vollumfänglich und rechtzeitig über ihre Absicht, bilaterale Schutzmaßnahmen zu erlassen, unterrichten, um einen sinnvollen Meinungsaustausch innerhalb des Rates zu ermöglichen. Die Kommission sollte den geäußerten Standpunkten umfassend Rechnung tragen. Die Kommission sollte gegebenenfalls auch das Europäische Parlament unterrichten.