Art. 3 Abs. 1 32026D0183Bis zu seinem Inkrafttreten wird das ITA gemäß dessen Artikel 23.3 zwischen der Union einerseits und einem oder mehreren unterzeichnenden Mercosur-Staaten…
Erwägungsgrund 3 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Einige Bestimmungen des Abkommens sollten zwischen der Union einerseits und Mercosur und/oder einem oder mehreren unterzeichnenden Mercosur-Staaten, die…
Art. 2 Abs. 1 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Bis zu seinem Inkrafttreten werden die folgenden Teile zwischen der Union einerseits und Mercosur und/oder einem oder mehreren der Unterzeichnerstaaten des…
Erwägungsgrund 3 32026D1691BESCHLUSS (Euratom) 2026/1691 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2026 über den Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Das Abkommen sollte hinsichtlich der unter den Euratom-Vertrag fallenden Angelegenheiten bis zu seinem Inkrafttreten von der Europäischen Atomgemeinschaft…
Art. 1 Abs. 1 32017D0038BESCHLUSS (EU) 2017/38 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im…
Art. 3 Abs. 1 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen, ausgenommen des Artikels 2, des Artikels 202 Absatz 1 und der Artikel 291 und 292, wird gemäß seinem Artikel 330 Absatz 3 von der Union…