Erwägungsgrund 3 32026D1836
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu drei Personen, die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP benannt sind, aus diesem Anhang gestrichen werden sollten. Die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen in Anhang II benannten Personen und Einrichtungen sollten beibehalten werden und ein Eintrag zu einer dort aufgeführten Einrichtung sollte aktualisiert werden.