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Könnten durch die Anwendung der gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP verhängten Maßnahmen gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile entstehen, so könnte dies die Wirksamkeit und die Ziele der restriktiven Maßnahmen der Union untergraben. Die Kommission sollte solche Fälle daher überwachen und ihre Bewertung unverzüglich dem Rat vorlegen, und der Hohe Vertreter sollte gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten, um Umgehungen zu verhindern und zu vermeiden, dass gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unbeabsichtigte Vorteile entstehen. Der Rat sollte diese Vorschläge prüfen, damit die erforderlichen Maßnahmen im Sanktionsrahmen so bald wie angenommen werden können, um zu verhindern, dass gelisteten Personen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Könnten durch die Anwendung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, Frieden zu wahren, die internationale Sicherheit zu stärken und die…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, Frieden zu wahren, die internationale Sicherheit zu stärken und die…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, Frieden zu wahren, die internationale Sicherheit zu stärken und die…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, Frieden zu wahren, die internationale Sicherheit zu stärken und die…
Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, um Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu ergreifen, wenn die Umsetzung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.