Beschluss (EU) 2026/185 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Am 13. September 1999 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Gemeinsamen Markt des Südens (im Folgenden „Mercosur“) und seinen Vertragsstaaten über ein Abkommen in den Bereichen Politik, Zusammenarbeit und Handel aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 6. Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 1 32026D0185
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