Erwägungsgrund 3 32026D1884
Der Rat hat am 11. März 2025 den Beschluss (GASP) 2025/488 angenommen, mit dem die EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. März 2027, vorbehaltlich desselben Verfahrens zur erneuten Bestätigung, verlängert wurde.
Der Rat hat am 11. März 2025 den Beschluss (GASP) 2025/488 angenommen, mit dem die EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. März 2027, vorbehaltlich desselben Verfahrens zur erneuten Bestätigung, verlängert wurde.