Erwägungsgrund 6 32026D1886Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Kapitän André (Annius) VAN DER KAMP zum Leiter der militärischen Führungs- und Unterstützungszelle der Initiative mit…
Erwägungsgrund 3 32026D1886Am 8. Juni 2026 haben die niederländischen Militärbehörden vorgeschlagen, Kapitän André (Annius) VAN DER KAMP zum Leiter der militärischen Führungs- und…
Erwägungsgrund 6 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Am 17. Februar 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und sich darauf geeinigt, Kapitän zu See Andrea BIELLI mit Wirkung vom…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. a 32013D0725BESCHLUSS 2013/725/GASP DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE wird für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Leiter des EU-Operationszentrums…
Art. 1 32026D1060BESCHLUSS (GASP) 2026/1060 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. Mai 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/310 (EUNAVFOR ATALANTA/2/2026)
Konteradmiral Francisco Javier VÁZQUEZ SANZ wird mit Wirkung vom 10. Juni 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen…