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Der Beschluss 2012/173/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Es unterstützt mit seiner militärischen Expertise und seiner speziellen Planungsexpertise direkt den Zivilen Operationskommandeur bei der operativen Planung und Durchführung der EUCAP Nestor.“
Absatz 2 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Es erleichtert die Koordinierung und verstärkt die Synergien zwischen der Operation Atalanta, der EUTM Somalia und der EUCAP Nestor im Rahmen der Strategie für das Horn von Afrika und in Absprache mit dem Sonderbeauftragen der Europäischen Union für das Horn von Afrika.“
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE wird für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Leiter des EU-Operationszentrums ernannt.“;
Folgender Absatz wird angefügt: „(1a) Der Rat ermächtigt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee gemäß Artikel 38 EUV, Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Leiter des EU-Operationszentrums zu fassen.“
Artikel 9 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt vom 23. März 2012 bis zum 22. März 2015.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.