Erwägungsgrund 3 32026D1942Die EZB und jede NCA sind daher hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben als gemeinsam…
Art. 1 Abs. 1 32026D1942Gegenstand und Geltungsbereich
In diesem Beschluss wird die Aufteilung der jeweiligen Funktionen und Zuständigkeiten zwischen den gemeinsam Verantwortlichen, bei denen es sich um die EZB und…
Erwägungsgrund 1 32026D1942Die Europäische Zentralbank (EZB) und die einzelnen nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) bilden zusammen den einheitlichen…
Erwägungsgrund 3 32021D1486BESCHLUSS (EU) 2021/1486 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. September 2021 zum Erlass interner Vorschriften zur Beschränkung von Rechten betroffener Personen in Angelegenheiten, welche die Aufgaben der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute betreffen (EZB/2021/42)
Bei der Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben handelt die EZB und insbesondere die betreffende Organisationseinheit als Verantwortlicher, insoweit sie allein…