Erwägungsgrund 1 32026D1942
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die einzelnen nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) bilden zusammen den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM). Die EZB und die NCAs nehmen Aufsichtsaufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wahr. Bei der Wahrnehmung dieser Aufsichtsaufgaben können die EZB und die NCAs personenbezogene Daten verarbeiten.