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Die vorgesehenen Rechtsakte des Ausschusses der Vertragsstaaten werden, sofern sie angenommen werden, Rechtswirkung für die Union haben, da darin festgelegt wird, ob Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union als Beobachter am Ausschuss der Vertragsstaaten und dessen Unterausschuss beteiligt sein können. Zudem werden die vorgesehenen Rechtsakte, sofern sie angenommen werden, Rechtswirkung haben, da darin festgelegt wird, wie künftige Beschlüsse des Ausschusses der Vertragsstaaten und seines Unterausschusses gefasst werden. Beschlüsse und Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsstaaten und seines Unterausschusses zur Anwendung und Auslegung der IGV (2005), insbesondere der gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1129 genehmigten geänderten Bestimmungen, können sich maßgeblich auf den Inhalt der Unionsvorschriften auswirken, insbesondere auf die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates , in der der Rahmen und die Mechanismen für die Koordinierung und Stärkung der Prävention, Bereitschaft und Reaktion auf Unionsebene in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs vorgesehen sind.
Die vorgesehenen Rechtsakte betreffen die Umsetzung von Bestimmungen des Übereinkommens, die für die Union — in Bezug auf ihre eigenen Organe und öffentliche…
Die vorgesehenen Rechtsakte betreffen die Umsetzung von Bestimmungen des Übereinkommens, die für die Union — in Bezug auf ihre eigenen Organe und öffentliche…
Die vorgesehenen Rechtsakte betreffen die Umsetzung von Bestimmungen des Übereinkommens, die sich auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, z. B.…
Die vorgesehenen Rechtsakte betreffen die Umsetzung von Bestimmungen des Übereinkommens, die sich auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, z. B.…
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden — zur Festlegung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sowie der anderen…
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu diesen Vorschlägen zu vertreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.