Erwägungsgrund 7 32021D0002BESCHLUSS (EU) 2021/2 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls zu Irland/Nordirland zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32024D1651BESCHLUSS (EU) 2024/1651 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates in Bezug auf die Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Beitrittsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32026D0181BESCHLUSS (EU) 2026/181 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf die Änderung des Anhangs I des Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher ist es zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs I des Abkommens…
Erwägungsgrund 7 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Daher ist es angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32021D0012BESCHLUSS (EU) 2021/12 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss über die Bestimmung von Waren, bei denen keine Gefahr besteht, zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —