Art. 1 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Kommission ist bestrebt, die folgenden Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der…
Erwägungsgrund 3 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra wurde am 30. Juni 2011 und die Währungsvereinbarung zwischen der…
Erwägungsgrund 1 32026D2030Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra wurde am 30. Juni 2011 und die Währungsvereinbarung zwischen der…
Art. 2 Abs. 2 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Artikel 1 genannten Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San…
Erwägungsgrund 3 32026D2030Die Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarungen (im Folgenden „Änderungsvereinbarungen“) wurden gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Rates vom 12.…