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Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2026/2038 (ECB/2026/21) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2026/2036 (EZB/2026/19) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/672 (EZB/2023/5) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2021/1442 (EZB/2021/38) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.