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Im Juli 2023 wurde eine Überprüfung des Beschlusses (EU) 2021/1875 durchgeführt, die ergab, dass keine Änderungen erforderlich sind. Da seither keine Probleme bei der Umsetzung festgestellt wurden, ist der Beschluss (EU) 2021/1875 nach wie vor zweckmäßig.
Im Juli 2023 wurde eine Überprüfung des Beschlusses (EU) 2021/1765 durchgeführt, die ergab, dass keine Änderungen erforderlich sind. Da seither keine Probleme…
Da der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/773 am 31. Dezember 2024 ausläuft, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2025 gelten, damit die…
Die Kommission sollte die wirksame Umsetzung des Beschlusses (EU) 2021/1875 überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung sollte bewertet werden, ob Überarbeitungen…
Der Beschluss (EU) 2021/1875 sollte daher entsprechend geändert werden —
Daher sollte der Beschluss (EU) 2022/563 entsprechend geändert werden. —
Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2021/1875 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2038. Er wird erforderlichenfalls überprüft und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.