Art. 2 32024D2193BESCHLUSS (EU) 2024/2193 DES RATES vom 8. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2024 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2175BESCHLUSS (EU) 2026/2175 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1873BESCHLUSS (EU) 2024/1873 DES RATES vom 24. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs II des Abkommens sowie der gemeinsamen Verfahrensvorschriften und der technischen Verknüpfungsstandards zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2183BESCHLUSS (EU) 2026/2183 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D1573BESCHLUSS (EU) 2023/1573 DES RATES vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des genannten Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.