Beschluss (EU) 2023/1573 des Rates vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des genannten Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu vertretenden Standpunkts
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) haben sich über Änderungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung mit dem Ziel zu einigen, ihren Anwendungsbereich zu erweitern und die Anlage III zu überarbeiten. Alle Änderungen sollten im Einklang stehen mit den internationalen Verpflichtungen der Union nach dem Übereinkommen von Paris und der Klimapolitik der Union.
Erwägungsgrund 2 32023D1573
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