Erwägungsgrund 2 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 16. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/795 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 angenommen, mit dem dessen Durchführungszeitraum bis zum…
Erwägungsgrund 2 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Der Rat hat am 7. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/919 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 angenommen, mit dem die Umsetzungsfrist für die in…
Erwägungsgrund 2 32025D0437BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Der Rat hat am 6. Dezember 2021 den Beschluss (GASP) 2021/2161 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2018/1788 geändert und der Durchführungszeitraum für die…
Erwägungsgrund 2 32026D1767BESCHLUSS (GASP) 2026/1767 DES RATES vom 17. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven…
Erwägungsgrund 4 32021D0813BESCHLUSS (GASP) 2021/813 DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2024 verlängert werden.