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Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:
In Artikel 13 Absatz 1 wird der folgende Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 beläuft sich auf 10 282 125,00 EUR.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2027.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. September 2026.“
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2026.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2025.“
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2027.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2026.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2024.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.