Art. 2 32026D2198BESCHLUSS (GASP) 2026/2198 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Art. 2 32026D2156BESCHLUSS (GASP) 2026/2156 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Art. 2 32026D0915BESCHLUSS (GASP) 2026/915 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. April 2026 zur Ernennung des Missionsleiters der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova) (EUPM Moldova/1/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 25. April 2026.
Art. 2 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Art. 2 32026D1466BESCHLUSS (GASP) 2026/1466 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2026.
Art. 2 32026D1467BESCHLUSS (GASP) 2026/1467 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2026.