Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:
In Artikel 12 Absatz 1 wird der folgende Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 beläuft sich auf 13 073 635,90 EUR.“
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2027.“
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2026.“
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2026.“
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2024.“
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2027.“
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2026.“
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2025.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.