Erwägungsgrund 2 32026D0226
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/1876 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022 (im Folgenden „Änderungsabkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 20. Juni 2024 unterzeichnet. Das Änderungsabkommen wird seit dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.