Erwägungsgrund 1 32026D0226
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1158 genehmigte der Rat die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“). Das Abkommen wird seit dem 29. Juni 2022 vorläufig angewandt, sein Abschluss wurde mit dem Beschluss (EU) 2022/2435 des Rates und mit dem Beschluss Nr. 2/2023 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über den Güterkraftverkehr eingesetzten Gemischten Ausschusses genehmigt und es wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.