Erwägungsgrund 4 32024D1511BESCHLUSS (EU) 2024/1511 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D2131BESCHLUSS (EU) 2025/2131 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Europäische grüne Anleihen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32026D0735BESCHLUSS (EU) 2026/735 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32026D1096BESCHLUSS (EU) 2026/1096 DES RATES vom 11. Mai 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Beaufsichtigung bestimmter Referenzwert-Administratoren durch die ESMA) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D0381BESCHLUSS (EU) 2025/381 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D0380BESCHLUSS (EU) 2025/380 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.