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Die Union ist entschlossen, die umfassende politische und wirtschaftliche Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Armenien auf der Grundlage des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft“) zu verstärken und die Entwicklung enger politischer Beziehungen zu fördern. Gemäß Artikel 5 des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft intensivieren die Union und die Republik Armenien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), und behandeln insbesondere Fragen der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, Risikominderung, Cybersicherheit, Reform des Sicherheitssektors, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle.
Die Union ist entschlossen, die umfassende politische und wirtschaftliche Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Armenien auf der Grundlage des…
Das Abkommen stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem verstärkten politischen und wirtschaftlichen Engagement der Union im Südkaukasus dar. Durch die…
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Georgiens auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens…
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Georgiens auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens…
Die Union und Armenien sind übereingekommen, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit zur Verwirklichung der…
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Georgiens auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.