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Frau Kajsa OLLONGREN wird für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 zur Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte ernannt. Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) beschließen, dass das Mandat des Sonderbeauftragten (im Folgenden „Mandat“) eher endet.
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