Beschluss (EU) 2026/424 des Rates vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.
Erwägungsgrund 2 32026D0424
Erwägungsgrund 2 32026D0424Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen