Erwägungsgrund 2 32024D0420
Es ist zweckmäßig, eine solche Zusammenarbeit durch die Einsetzung zweier Gemischter Beratender Ausschüsse zu organisieren.a)ein Ausschuss soll sich aus dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einerseits und den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Albaniens andererseits zusammensetzen, undb)ein anderer soll sich aus dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union einerseits und den gewählten Vertretern der lokalen und regionalen Behörden Albaniens andererseits zusammensetzen.