BESCHLUSS (EU) 2026/452 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2026 zur Einrichtung des Kooperationsnetzes für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Bekannt gegeben unter Aktenzeiche C(2026) 1239)
Folglich muss eine Expertengruppe für dieses Gebiet eingesetzt, ihr Mandat festgelegt und ihre Strukturen definiert werden.
Erwägungsgrund 3 32026D0452
Erwägungsgrund 3 32026D0452Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen