Erwägungsgrund 2 32026D0499
Mit dem Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) im Anhang des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits wird der Rahmen festgelegt, in dem die Vertragsparteien zur Erleichterung des Austauschs kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, unter anderem im audiovisuellen Sektor, zusammenarbeiten sollen.