Beschluss (EU) 2026/499 des Rates vom 26. Februar 2026 zur Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32026D0499
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