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Um die Einleitung von Schiedsverfahren durch im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach der Annahme restriktiver Maßnahmen zu verhindern, die dazu führen könnten, dass restriktive Maßnahmen umgangen oder unterlaufen werden, insbesondere wenn Schiedsverfahren in einem Drittland eingeleitet werden, ist es angezeigt, eine Ausnahme vorzusehen, nach der eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen unter bestimmten Bedingungen ausschließlich zur Deckung der Kosten von Schiedsverfahren freigegeben werden können, die gegen diese gelisteten Personen und zugunsten von Parteien verhängt wurden, bei denen es sich um Personen handelt, die nicht im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gelistet sind und sich nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle von gelisteten Personen befinden, die den restriktiven Maßnahmen des genannten Beschlusses unterliegen, oder bei denen es sich weder um russische Staatsangehörige noch um in Russland niedergelassene Personen handelt und die nicht den restriktiven Maßnahmen des Beschlusses 2014/512/GASP des Rates oder der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates unterliegen.
Forderungen von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder von Einrichtungen, die sich im…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4c) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder…
Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen…
Angesichts der Schwere des Vorfalls sollte eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.