Beschluss (GASP) 2026/508 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32026D0508Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen