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Es ist angezeigt, die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, zu erweitern, da diese Kryptowerte die Gefahr der Umgehung der Verbote bergen, die unter anderem in den Beschlüssen 2014/512/GASP und 2014/145/GASP und den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 festgelegt sind. Um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeräumt.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, erweitert, da diese Kryptowerte die Gefahr…
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 296/2014 vom…
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in dem Beschluss 2014/512/GASP, in dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom…
Um gegen eine solche Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 die Möglichkeit…
Um gegen eine solche Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, ist es angezeigt, die Möglichkeit einzuführen, jegliche…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.