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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, erweitert, da diese Kryptowerte die Gefahr der Umgehung der Verbote bergen, die unter anderem in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 festgelegt sind. Der Beschluss räumt auch eine Übergangsfrist ein, um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen.
Es ist angezeigt, die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, zu erweitern, da diese Kryptowerte die Gefahr der Umgehung der…
Um gegen eine solche Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 die Möglichkeit…
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in dem Beschluss 2014/512/GASP, in dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom…
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 296/2014 vom…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Um gegen eine solche Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, ist es angezeigt, die Möglichkeit einzuführen, jegliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.