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Es ist angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Regierung Russlands erbracht werden und nicht bereits den restriktiven Maßnahmen des Beschlusses 2014/512/GASP oder der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unterliegen, sofern bestimmte Dienstleistungen für das Funktionieren einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung Russlands in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen eingeführt, die für die Regierung Russlands erbracht…
Es ist auch angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/512 wird auch eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen eingeführt, die für die Republik Belarus, ihre…
Für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von nicht in den Absätzen 1 und 2 genannten Diensten für die Regierung Russlands ist eine vorherige Genehmigung…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen,…
Für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von nicht in den Absätzen 1 und 2 genannten Diensten für die Regierung Russlands ist eine vorherige Genehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.