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Es ist auch angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen erbracht werden und nicht bereits den restriktiven Maßnahmen des Beschlusses 2012/642/GASP unterliegen, sofern diese Dienstleistungen für das Funktionieren einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung von Belarus in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind.
Es ist angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Regierung Russlands erbracht werden und nicht bereits…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen,…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(12a) Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen…
Es ist angezeigt, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(12a) Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen…
Für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von nicht in den Absätzen 1, 2, 3, 4a, 4b oder 4c genannten Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.