Erwägungsgrund 5 32023D1052BESCHLUSS (EU) 2023/1052 DES RATES vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und Japan eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32023D1794BESCHLUSS (EU) 2023/1794 DES RATES vom 18. September 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung zur Auswahl des Vorsitzenden zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist zweckmäßig, den im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung festzulegen, da diese für…
Erwägungsgrund 5 32021D2132BESCHLUSS (EU) 2021/2132 DES RATES vom 29. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu der Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 5 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung festzulegen.
Erwägungsgrund 5 32024D2898BESCHLUSS (EU) 2024/2898 DES RATES vom 5. November 2024 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Daher ist es angezeigt, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme seiner Geschäftsordnung festzulegen
Erwägungsgrund 10 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme einer Geschäftsordnung für Arbeitsgruppen festzulegen.