Erwägungsgrund 6 32023D2518BESCHLUSS (EU) 2023/2518 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und für eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der Gemeinsamen Entschließung der UN werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der…
Erwägungsgrund 6 32025D0433BESCHLUSS (EU) 2025/433 DES RATES vom 25. Februar 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 195. Tagung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-Gesamtresolution werden sie geeignet sein, den Inhalt von Rechtsvorschriften der…
Erwägungsgrund 8 32025D2234BESCHLUSS (EU) 2025/2234 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 197. Sitzung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-GTR und den UN-Resolutionen werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union…
Erwägungsgrund 6 32024D2868BESCHLUSS (EU) 2024/2868 DES RATES vom 5. November 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 10, 13, 13-H, 14, 16, 17, 21, 25, 29, 43, 46, 74, 80, 86, 94, 95, 100, 110, 114, 116, 118, 125, 127, 129, 134, 135, 137, 145, 147, 148, 149, 153, 157, 158, 166, 167 und 171, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen, ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen und i-Size-Kinderrückhaltesystemen, für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung sowie für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten, zu Vorschlägen für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 6, 7 und 14 der Vereinten Nationen, zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien, zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN und zu einem Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit den UN-Resolutionen und den UN-GTR werden sie geeignet sein, den Inhalt von…
Erwägungsgrund 6 32024D0784BESCHLUSS (EU) 2024/784 DES RATES vom 26. Februar 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 37, 45, 46, 48, 53, 54, 55, 79, 106, 107, 128, 130, 140, 148, 149, 150, 158 und 167 sowie zu dem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsysteme („driver control assistance system“ — DCAS) zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein und den Inhalt des Unionsrechts im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen entscheidend beeinflussen.…
Erwägungsgrund 6 32022D2200BESCHLUSS (EU) 2022/2200 DES RATES vom 8. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 24, 34, 43, 48, 67, 83, 90, 118, 125, 127, 129, 149, 151, 158, 159, 161, 162 und 163, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über ungeschützte Verkehrsteilnehmer im vorderen und seitlichen Nahbereich, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer direkten Sicht und zu einem Vorschlag für eine Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.1 zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-Resolution werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der…