Erwägungsgrund 8 32024D1253BESCHLUSS (EU) 2024/1253 DES RATES vom 12. Juni 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 13, 16, 24, 41, 49, 51, 54, 75, 78, 79, 83, 85, 94, 95, 101, 109, 110, 117, 127, 129, 134, 135, 137, 153 und 155, sowie zu einem Vorschlag für eine Änderung von UN-GTR Nr. 13 und einem Vorschlag für eine neue UN-GTR zur Messung von Bremsemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen im Prüfstand zu vertretenden Standpunkt
Um den technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu senken, müssen eine neue UN-Regelung zu globalen Emissionen im praktischen…
Erwägungsgrund 5 32026D0563Auf ihrer 198. Sitzung vom 10. bis zum 13. März 2026 kann die WP.29 Folgendes annehmen: Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 13-H, 39, 40,…
Erwägungsgrund 8 32022D0969BESCHLUSS (EU) 2022/969 DES RATES vom 16. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 12, 13, 13-H, 22, 24, 48, 49, 51, 53, 54, 74, 79, 85, 86, 90, 100, 106, 109, 117, 127, 129, 131, 135, 136, 137, 141, 145, 148, 149, 150, 157 und 162, hinsichtlich eines Vorschlags zur Anpassung der UN-GTR Nr. 2, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue UN-Regelung über Rückwärtsfahrwarnungen, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der UN über die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen für Zwei- und Dreiräder, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue Gesamtresolution über die Messung der Zahl ultrafeiner Partikel im Abgas von schweren Nutzfahrzeugen und hinsichtlich eines Vorschlags für die Genehmigung der Ausarbeitung der Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern, müssen eine neue UN-Regelung…
Erwägungsgrund 9 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit und Emissionsprüfung zu verbessern, müssen zwei neue UN-Regelungen über die Zulassung von…
Erwägungsgrund 10 32020D0848BESCHLUSS (EU) 2020/848 DES RATES vom 16. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 14, 16, 22, 30, 41, 78, 79, 83, 94, 95, 101, 108, 109, 117, 129, 137, 138, 140 und 152, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6, 7, 16 und 19, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung R.E.3 und hinsichtlich der Vorschläge für fünf neue UN-Regelungen bezüglich Sicherheit, Emissionen und Automatisierung im Bereich Kraftfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit und die Emissionsprüfung zu verbessern, müssen fünf neue UN-Regelungen über die Integrität…
Erwägungsgrund 8 32024D2868BESCHLUSS (EU) 2024/2868 DES RATES vom 5. November 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 10, 13, 13-H, 14, 16, 17, 21, 25, 29, 43, 46, 74, 80, 86, 94, 95, 100, 110, 114, 116, 118, 125, 127, 129, 134, 135, 137, 145, 147, 148, 149, 153, 157, 158, 166, 167 und 171, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen, ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen und i-Size-Kinderrückhaltesystemen, für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung sowie für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten, zu Vorschlägen für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 6, 7 und 14 der Vereinten Nationen, zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien, zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN und zu einem Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen zu vertreten ist
Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu verbessern, müssen eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten,…