Erwägungsgrund 12 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass ADB-BUTINACA in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 24 32025D0493BESCHLUSS (EU) 2025/493 DES RATES vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von Hexahydrocannabinol in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe zu…
Erwägungsgrund 24 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 2-FDCK in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 30 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 3-MMC in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 18 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 3-CMC in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 33 32017D0449BESCHLUSS (EU) 2017/449 DES RATES vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass MDMB-CHMICA in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufgenommen werden sollte.