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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Mit der technischen Durchführung der Projekte im Zusammenhang mit den in Artikel 2 bestimmten spezifischen Zielen wird das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) in Partnerschaft mit der Mines Advisory Group betraut.
Das UNIDIR führt die Projekte im Zusammenhang mit den in Artikel 2 genannten spezifischen Zielen unter der Verantwortung des Hohen Vertreters durch. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNIDIR.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Projekts übernimmt das UNIDIR, das diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters…
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Projekts übernimmt das UNIDIR, das diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters…
UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR.
Das UNIDIR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.