Art. 6 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32024D3016BESCHLUSS (EU) 2024/3016 DES RATES vom 18. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32024D1156BESCHLUSS (EU) 2024/1156 DES RATES vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32024D2751BESCHLUSS (EU) 2024/2751 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32024D2500BESCHLUSS (GASP) 2024/2500 DES RATES vom 23. September 2024 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase III
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz…
Art. 2 32026D0618BESCHLUSS (EU) 2026/618 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Ukraine in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den gewählten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Ukraine zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.