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Die Union unterstützt die von Minen betroffenen Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden „Übereinkommen“) in Afrika bei der Stärkung nationaler Minenräumungskapazitäten und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 5 des Übereinkommens sowie bei der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die Union führt diese Unterstützung durch eine operative Maßnahme durch.
Ziel der in Absatz 1 genannten operativen Maßnahme der Union ist es, durch Unterstützung der Umsetzung des Übereinkommens im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans Siem Reap-Angkor 2025–2029 und der Europäischen Sicherheitsstrategie zur menschlichen Sicherheit beizutragen.
Eine ausführliche Beschreibung der in Absatz 1 genannten operativen Maßnahme ist im Anhang enthalten.
Die Union trägt durch eine operative Maßnahme zur Unterstützung des Aktionsplans von Siem Reap-Angkor 2025-2029 weiter zur Umsetzung und weltweiten Anwendung…
Im Interesse der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Union im Rahmen einer operativen Maßnahme die…
Die Union unterstützt die folgenden Tätigkeiten, die den in der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen festgelegten Maßnahmen…
Eine ausführliche Beschreibung der in Absatz 1 genannten operativen Maßnahme ist im Anhang enthalten.
Die Union unterstützt die folgenden Tätigkeiten, die Maßnahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entsprechen: Eine…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele unterstützt die Union folgende Projektmaßnahmen: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.